Sie bewerben sich für ein Zweitstudium, wenn Sie bereits ein erstes Hochschulstudium desselben Abschlussgrades erfolgreich abgeschlossen haben.
Ein Zweitstudium ist (in Deutschland) ein Studium, das nach einem bereits erfolgreich abgeschlossenen Hochschulabschluss in einem anderen Studiengang aufgenommen wird, für den der erste Abschluss keine Zugangsberechtigung ist.
Sie sind Zweitstudienbewerber*in, wenn Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist bereits ein erstes Studium desselben Abschlussgrades (z. B. Bachelor, Diplom, Magister, Staatsexamen oder Master) an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben, d. h. wenn Sie die vorgeschriebene Abschlussprüfung für dieses Studium erfolgreich abgelegt haben und ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss dieses Studiums besitzen.
Voraussetzung für ein Zweitstudium
Abschlusszeugnis des ersten Studiums liegt vor
Für eine Bewerbung als Zweitstudienbewerber*in muss das Abschlusszeugnis des ersten Studiums bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorliegen. Eine vorläufige Bescheinigung über den Erwerb der vollen Credit Points oder das erfolgreiche Absolvieren des ersten Studiums genügt nicht.
Abschlusszeugnis des ersten Studiums liegt nicht vor
Wenn Sie Ihr Abschlusszeugnis erst nach der Bewerbungsfrist erhalten, gelten Sie für das Bewerbungsverfahren als Erststudienbewerber*in und bewerben Sie sich mit Ihrer ersten Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis über die Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife o. Ä.) für ein Erststudium. Die Abschlussdokumente Ihres ersten Studiums reichen Sie einfach nach der Bewerbung ein, sobald Sie Ihnen vorliegen.